StromPilot

Direktvermarktung

Verkaufe selbst erzeugten Strom direkt an der Börse oder an Kunden – für mehr Ertrag und eine aktive Rolle in der Energiewende.

Sind Sie ein Hausbesitzer mit einer Photovoltaikanlage und suchen nach Wegen, Ihren Solarstrom optimal zu nutzen und die Rendite zu maximieren? Die Direktvermarktung könnte die ideale Alternative zur traditionellen Einspeisevergütung sein.

Direktvermarktung – Eine Person installiert eine PV-Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses

Bei der Direktvermarktung bieten Sie Ihren überschüssigen Solarstrom aktiv am freien Strommarkt an, anstatt ihn für eine feste Vergütung ins öffentliche Netz einzuspeisen. Das bedeutet, dass Sie den selbst erzeugten, nicht verbrauchten Solarstrom direkt an der Strombörse oder über einen Direktvermarkter verkaufen und so von den Marktpreisen profitieren können. Die Direktvermarktung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, da sie den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien fördert und zur Netzstabilität beiträgt.

Wie funktioniert die Direktvermarktung?

Auch wenn der Begriff "Direktvermarktung" suggeriert, dass Sie Ihren Strom direkt verkaufen, übernehmen dies in der Regel spezialisierte Unternehmen. Als Betreiber einer PV-Anlage schließen Sie einen Vertrag mit einem Direktvermarkter ab. Dieser kauft Ihren überschüssigen Strom ab und vermarktet ihn an der Strombörse oder an andere Stromabnehmer. Im Gegenzug erhalten Sie als Energieerzeuger eine monatliche Vergütung, von der eine Provision für die erbrachte Dienstleistung abgezogen wird.

Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Art der Direktvermarktung und dem jeweiligen Modell:

  • Geförderte Direktvermarktung (Marktprämienmodell): Diese Option steht Ihnen offen, wenn Ihre Solaranlage noch Anspruch auf EEG-Förderung hat. Sie profitieren von einer zusätzlichen Marktprämie, die Ihre Erlöse absichert.

  • Sonstige Direktvermarktung: Diese Variante kommt für alle PV-Anlagen in Frage, deren 20-jährige garantierte Einspeisevergütung ausgelaufen ist. Sie verkaufen Ihren überschüssigen Solarstrom ohne EEG-Förderung an der Börse und sind direkteren Marktschwankungen ausgesetzt.

Was ist das Marktprämienmodell?

Das Marktprämienmodell ist ein wichtiger Bestandteil der geförderten Direktvermarktung und bietet Ihnen als Anlagenbetreiber finanzielle Sicherheit. Ihr gewählter Direktvermarkter ermittelt für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom einen sogenannten Marktwert. Dieser Marktwert basiert auf dem durchschnittlichen Preis, der für Strom an der Strombörse erzielt wurde, und wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben. Der Marktwert variiert je nach Angebot und Nachfrage am Strommarkt.

Ein wichtiger Aspekt des Marktprämienmodells ist die finanzielle Absicherung: Sollte der Börsenmarktwert unter das Niveau der festen Einspeisevergütung fallen, zahlt der zuständige Netzbetreiber eine Marktprämie. Diese Prämie gleicht die Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittspreis an der Strombörse (Marktwert) und dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Wert für Ihre PV-Anlage aus. Die Höhe der Marktprämie unterliegt Schwankungen, jedoch ist der zugrunde liegende Fördersatz üblicherweise etwas höher als die reguläre Einspeisevergütung.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass die Förderung über das Marktprämienmodell in der Regel etwas attraktiver ist als die traditionelle Einspeisevergütung. Konkret liegt der anzulegende Wert für die Fördersätze von Solaranlagen im Marktprämienmodell um 0,4 Cent pro Kilowattstunde (c/kWh) höher als bei der Einspeisevergütung. Zum Vergleich: Bei einer Teileinspeisung von Strom aus neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW betragen die aktuellen Fördersätze 8,34 c/kWh (Marktprämie) bzw. 7,93 c/kWh (Einspeisevergütung).

Welche Voraussetzungen benötigt man?

Um als Privatperson Solarstrom im Rahmen der Direktvermarktung zu verkaufen, sind einige Schritte und Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Anmeldung: Ihre PV-Anlage muss bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet sein.

  • Vertrag mit Direktvermarkter: Sie benötigen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter. Dieses Unternehmen muss zum Energiehandel zugelassen sein und über einen direkten Zugang zur Strombörse verfügen. Der Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung Ihres Stroms und kümmert sich um die Anmeldung Ihrer Anlage beim Netzbetreiber oder den Wechsel von der Einspeisevergütung zur Direktvermarktung. Ein Wechsel ist jeweils zum Monatsanfang möglich. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Direktvermarkter, um die besten Konditionen für Ihre Anlage zu finden.

  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Eine technische Voraussetzung ist der Einbau eines Smart Meters. Dieses intelligente Messsystem erfasst alle 15 Minuten präzise Ihre PV-Daten und überträgt diese automatisch an den Direktvermarkter und den Netzbetreiber. Der Einbau wird vom Messstellenbetreiber vorgenommen. Seit 2025 kann jeder Haushalt einen solchen Zähler erhalten. Für Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung oder einem Stromverbrauch über 6000 kWh pro Jahr ist er Pflicht.

  • Fernsteuerbarkeit: Für kleinere PV-Anlagen ist die Anforderung zur Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter im Mai 2024 entfallen. Bei Anlagen über 25 kW muss die Einspeisung jedoch weiterhin fernsteuerbar sein, um bei einem Überangebot an Solarstrom die Netzstabilität zu gewährleisten. Die Fernsteuerbarkeit ermöglicht es dem Direktvermarkter, die Einspeisung Ihrer Anlage bei Bedarf zu regulieren und so auf Netzengpässe oder Preisschwankungen zu reagieren.

Eine geplante Gesetzesreform soll die Direktvermarktung von Solarstrom auch für Besitzer kleinerer PV-Anlagen (unter 100 kW) vereinfachen. Künftig sollen auch Betreiber von Anlagen mit älteren Wechselrichtern teilnehmen können, bei denen keine Steuerung möglich ist. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, bevor die Änderungen 2025 in Kraft treten können.

Was bringt die Direktvermarktung?

Die Rentabilität der Direktvermarktung hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte individuell geprüft werden. Entscheidend sind die Größe Ihrer PV-Anlage, die Menge des eingespeisten Stroms sowie das aktuelle Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage an der Strombörse.

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen der geförderten und der sonstigen Direktvermarktung. Bei der geförderten Variante sind Ihre Mindesterlöse durch die Marktprämie abgesichert. Für Privathaushalte, deren EEG-Einspeisevergütung ausgelaufen ist, trägt die sonstige Direktvermarktung das Risiko schwankender Marktpreise. Informieren Sie sich daher genau über die aktuellen Entwicklungen am Strommarkt und die Prognosen für die kommenden Jahre.

Der sogenannte Marktwert Solar, der für die Direktvermarktung von PV-Strom maßgeblich ist, unterliegt monatlichen Schwankungen. Nach einem Höchststand von 39,91 Cent pro Kilowattstunde im August 2022 sank er im August 2023 auf 7,53 Cent pro Kilowattstunde. Im vergangenen Jahr sind die durchschnittlichen Monatswerte weiter gesunken und erreichten mit 3,16 Cent pro Kilowattstunde einen Tiefstand. Dies ist unter anderem auf ein Überangebot an PV-Strom zurückzuführen. Die Volatilität des Marktwerts Solar verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Analyse und Abwägung der Chancen und Risiken der Direktvermarktung.

Nach einer Preisexplosion während der Energiekrise vor einigen Jahren ist die Direktvermarktung derzeit möglicherweise weniger lukrativ als die garantierte Einspeisevergütung. Zum Vergleich: Für PV-Anlagen bis 10 kW Leistung, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, beträgt der Fördersatz für die Teileinspeisung 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Satz ist für die nächsten 20 Jahre garantiert. Wägen Sie daher sorgfältig ab, welche Option für Ihre individuelle Situation die wirtschaftlichste ist.

Was kostet die Direktvermarktung?

Ob sich die Direktvermarktung von PV-Strom für Sie lohnt, hängt auch von den damit verbundenen Kosten ab. Ein wesentlicher Faktor sind die Gebühren für den Direktvermarkter. Diese können entweder als Provision auf die vermarktete Strommenge oder als monatliche Pauschale berechnet werden. Typischerweise liegen diese Kosten zwischen 0,1 und 0,3 Cent pro Kilowattstunde, was sich auf mindestens 50 Euro pro Monat belaufen kann. Einige Anbieter erheben zusätzlich eine Einrichtungsgebühren. Es ist daher ratsam, die Konditionen genau zu prüfen und verschiedene Angebote zu vergleichen. Achten Sie auch auf versteckte Kosten oder langfristige Vertragsbindungen.

Ein weiterer Kostenpunkt ist der Smart Meter. Wenn Sie sich freiwillig für den Einbau eines Smart Meters entscheiden, müssen Sie die Kosten dafür tragen. Allerdings gibt es eine Preisobergrenze von einmalig 30 Euro für den Messstellenbetreiber. Wenn Sie aufgrund Ihres hohen Stromverbrauchs (über 6000 kWh pro Jahr) oder einer großen Solaranlage (über 7 kW Leistung) zur Installation verpflichtet sind, entfallen diese Kosten. Die laufenden Kosten für den Betrieb eines intelligenten Messsystems liegen entweder bei 20 oder 50 Euro pro Jahr. Für die Datenkommunikation und Steuerungseinrichtungen, die für die Direktvermarktung gemäß EEG erforderlich sind, kann der Messstellenbetreiber zusätzlich maximal 10 Euro pro Jahr verlangen. Informieren Sie sich im Vorfeld genau über die anfallenden Kosten und lassen Sie sich von Ihrem Messstellenbetreiber beraten.

Es gibt Reformpläne, die vorsehen, dass Privathaushalte künftig mehr für Smart Meter bezahlen müssen. Diese Pläne sind zwar noch nicht endgültig beschlossen, könnten aber noch im Jahr 2025 in Kraft treten. Behalten Sie die gesetzlichen Änderungen im Blick, um Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage zu treffen.

Wann lohnt sich die Direktvermarktung?

Die geförderte Direktvermarktung ist besonders interessant für Betreiber neuer Solaranlagen, die sonst nur die aktuell niedrigen Einspeisevergütungen erhalten würden. Eine rentable Direktvermarktung setzt in der Regel voraus, dass mehr als die Hälfte des erzeugten Stroms verkauft wird, um die anfallenden Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu decken. Analysieren Sie Ihren Eigenverbrauch und die zu erwartende Einspeisemenge, um eine realistische Einschätzung der Rentabilität zu erhalten.

Ab wann ist ein Mehrerlös realistisch?

Um einen lohnenden Umstieg zu gewährleisten, sollte der Erlös aus der Direktvermarktung im langfristigen Durchschnitt mindestens 3 bis 4 Cent pro kWh über dem jeweiligen Einspeisetarif liegen. Berücksichtigen Sie dabei alle Kosten und Gebühren, die mit der Direktvermarktung verbunden sind.

Dank der Marktprämie sind Anlagenbetreiber mit EEG-Förderung bei der Direktvermarktung weitgehend vor Verlusten geschützt und profitieren von steigenden Preisen an der Strombörse. Aktuell befindet sich der Marktwert Solar jedoch auf einem Tiefstand, sodass derzeit kaum höhere Einnahmen als durch die feste Einspeisevergütung zu erwarten sind. Beobachten Sie die Entwicklung des Marktwerts Solar und passen Sie Ihre Strategie gegebenenfalls an.

Für PV-Anlagen, die bereits seit einigen Jahren in Betrieb sind und noch von höheren Einspeisevergütungen profitieren, ist die Direktvermarktung des Solarstroms aktuell nicht rentabel. Prüfen Sie regelmäßig, ob sich die Rahmenbedingungen geändert haben und eine Direktvermarktung in Zukunft wirtschaftlich sinnvoll sein könnte.

Was gilt für Altanlagen nach Ablauf der EEG-Förderung?

Nach Ablauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren können Altanlagen ihren Strom noch bis Ende 2032 ins Netz einspeisen. Anstelle eines festen Betrags erhalten Betreiber eine Vergütung basierend auf dem Jahresmarktwert Solar (maximal 10 Cent pro Kilowattstunde), abzüglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Dies kann eine attraktivere Option sein als die sonstige Direktvermarktung.