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EEG-Förderung und Vergütungssätze für erneuerbare Energien

Alles Wichtige zur EEG-Förderung: aktuelle Vergütungssätze, Regelungen für Solaranlagen und Windenergie sowie wichtige Änderungen durch das Solarpaket I.

Was ist die EEG-Förderung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland. Es garantiert Anlagenbetreibern eine feste Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Anlage, ihrer Größe und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

Aktuelle Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Fördersätze. Für Solaranlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:

Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW

Die EEG-Förderung in Form der Einspeisevergütung ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Sie kann für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW in Anspruch genommen werden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Einspeisemodellen: Bei der Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung genannt) wird nur der nicht selbst verbrauchte Solarstrom ins Netz eingespeist und mit den regulären Fördersätzen vergütet. Bei der Volleinspeisung wird hingegen der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, wofür erhöhte Fördersätze gewährt werden.

Art der AnlageInstallierte Leistung (kW) bisTeileinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Gebäude oder Lärmschutzwände107,9412,60
Gebäude oder Lärmschutzwände406,8810,56
Gebäude oder Lärmschutzwände1005,6210,56
Sonstige Anlagen1006,396,39
Wichtiger Hinweis zu geplanten Erhöhungen der Fördersätze

Die hier angegebenen Vergütungssätze berücksichtigen noch nicht die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 Cent/kWh für Anlagen ab 40 kW Leistung. Diese erhöhte Förderung tritt erst in Kraft, wenn die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Diese Genehmigung steht derzeit noch aus.

Ob auch Anlagen, die nach dem Inkrafttreten des Solarpaketes I (16. Mai 2024), aber vor der beihilferechtlichen Genehmigung in Betrieb genommen wurden, von den erhöhten Fördersätzen profitieren können, wird ebenfalls von der Entscheidung der Europäischen Kommission abhängen.

Anzulegende Werte für die Marktprämie bei Solaranlagen bis 1.000 kW

Die Marktprämie ist eine Alternative zur festen Einspeisevergütung für Solaranlagen in der Direktvermarktung. Sie wird auf Basis des „anzulegenden Wertes" berechnet und liegt über der direkten Einspeisevergütung. Diese Option lohnt sich hauptsächlich für größere Anlagen, während für typische Hausdachanlagen unter 100 kW meist die feste Einspeisevergütung wirtschaftlicher ist.

Art der AnlageInstallierte Leistung (kW) bisTeileinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)
Gebäude oder Lärmschutzwände108,3413,00
Gebäude oder Lärmschutzwände407,2810,96
Gebäude oder Lärmschutzwände1006,0210,96
Gebäude oder Lärmschutzwände4006,029,12
Gebäude oder Lärmschutzwände1.0006,027,86
Sonstige Anlagen-6,796,79

Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung genannt) wird nur der Strom ins Netz eingespeist, der im Haushalt nicht selbst verbraucht wird. Die Vergütungssätze sind hier niedriger, aber durch den Eigenverbrauch spart man zusätzlich Stromkosten.

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Die Vergütungssätze sind höher, da kein Eigenverbrauch stattfindet.

Wie entwickelt sich die EEG-Förderung?

Die Vergütungssätze werden halbjährlich um 1 Prozent abgesenkt. Diese Degression soll den technischen Fortschritt und die sinkenden Kosten für erneuerbare Energien berücksichtigen.

Mieterstromzuschlag

Für die direkte Belieferung von Hausbewohnern mit Solarstrom (Mieterstrom) gibt es einen zusätzlichen Zuschlag:

Installierte Leistung (kW) bisHöhe des Mieterstromzuschlags (ct/kWh)
102,59
402,41
1.0001,62

Förderung für Windenergie an Land

Für Windenergieanlagen an Land, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen (Kleinanlagen bis 1.000 kW, Bürgerenergie- und Pilotwindenergie-Anlagen), berechnen sich die anzulegenden Werte aus den Zuschlagswerten vorangegangener Ausschreibungen.

Der durchschnittliche Vergütungssatz für 2024 für Windenergieanlagen an Land liegt bei 7,35 Cent pro Kilowattstunde (zu multiplizieren mit dem standortabhängigen Korrekturfaktor).

Wichtige Änderungen durch das Solarpaket I (seit Mai 2024)

Das "Solarpaket I" der Bundesregierung brachte mehrere Verbesserungen für PV-Anlagenbetreiber:

  • Steckersolar-Geräte werden getrennt von größeren PV-Anlagen betrachtet
  • Erleichtertes Repowering: Solarmodule können ausgetauscht werden bei Beibehaltung der ursprünglichen Vergütung für die Restlaufzeit
  • Schnellere Netzanfragen: Netzbetreiber müssen Anfragen für PV-Anlagen bis 30 kWp innerhalb von vier Wochen beantworten
  • Vereinfachung bei Volleinspeisung: Kein separater Stromliefervertrag für den Eigenverbrauch des Wechselrichters mehr notwendig
  • Erweiterter Mieterstrom: Neben Wohngebäuden kommen nun auch Gewerbegebäude und Nebenanlagen als Standort für Mieterstrom-Solaranlagen in Frage

Was gilt für alte PV-Anlagen nach 20 Jahren?

Nach Ablauf der 20-jährigen Förderperiode (Ü20-Anlagen) können Betreiber ihren Strom weiterhin ins Netz einspeisen. Die Vergütung richtet sich dann nach dem Börsenstrompreis (Jahresmarktwert Solar), abzüglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Für 2024 liegt dieser Wert bei 4,6 ct/kWh, von dem noch 1,8 ct/kWh (oder bei Smart Meter die Hälfte) an Vermarktungskosten abgezogen werden.

Gemeinsame Solarstromnutzung in Mehrfamilienhäusern

Mit dem "Solarpaket I" wurde eine neue Umsetzungsform der gemeinsamen Solarstromnutzung für Miet- und WEG-Gebäude eingeführt: die "gemeinschaftliche Gebäudeversorgung". Diese Regelung soll die Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern vereinfachen.

Wie beantrage ich die EEG-Förderung?

Um die EEG-Förderung zu erhalten, müssen folgende Schritte befolgt werden:

  1. Anmeldung im Marktstammdatenregister: Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser Datenbank der Bundesnetzagentur registriert werden
  2. Antrag beim Netzbetreiber: Nach Installation der Anlage muss ein Antrag auf Einspeisevergütung beim zuständigen Netzbetreiber gestellt werden
  3. Zählerinstallation: Für die Messung der eingespeisten Strommenge ist ein separater Stromzähler oder ein Zweirichtungszähler erforderlich

Sind Solaranlagen im Garten förderfähig?

Seit dem EEG 2023 können auch PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung gefördert werden, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Dabei sind bestimmte Bedingungen zu beachten, und es kann eine Baugenehmigung der Gemeinde erforderlich sein.