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Mieterstrom

Nutze günstigen Solarstrom direkt vom Dach deines Mietshauses – ohne eigenen Vertrag mit einem Energieversorger. Nachhaltig, lokal und oft günstiger!

Mieterstrom ermöglicht eine innovative Form der Solarstromversorgung und trägt zur Energiewende bei. Dieser Beitrag bietet eine umfassende Übersicht über die Grundlagen, Modelle und Fördermöglichkeiten.

Mieterstrom

Was ist Mieterstrom?

Eigenheimbesitzer nutzen häufig Photovoltaikanlagen, um Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren und Überschüsse ins Netz einzuspeisen. In größeren Wohngebäuden ist diese Praxis weniger verbreitet, obwohl große Dachflächen ein enormes Potenzial bieten. Mieterstrom erlaubt es, diesen Solarstrom direkt an Mieter zu liefern, ohne die öffentliche Netzeinspeisung.

Der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Mieterstrom bietet sowohl Mietern als auch Vermietern Vorteile. Zudem erleichtert das "Solarpaket 1" der Bundesregierung die Umsetzung.

Arten der Stromerzeugung und Unterschiede in Mieterstrommodellen

Mieterstrom kann auf verschiedene Weise erzeugt werden, wobei die Art der Erzeugung wesentliche Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hat. Besonders zu unterscheiden sind:

EEG-geförderter MieterstromAndere Mieterstrommodelle
Photovoltaikanlage (max. 100 kW)Blockheizkraftwerk, Kraft-Wärme-Kopplung, große Photovoltaikanlagen
Maximal 90 % des GrundversorgertarifsFreie Preisgestaltung
Vertragskopplung untersagt (außer in Sonderfällen)Vertragskopplung möglich
Maximal ein Jahr LaufzeitFreie Vertragsgestaltung
Maximal drei Monate KündigungsfristFreie Vertragsgestaltung

Mieterstromverträge: Wichtige Regelungen

Ein geförderter Mieterstromvertrag darf in der Regel nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein. Eine Ausnahme gilt für:

  • Temporär vermietete Wohnungen
  • Möblierte Untervermietung
  • Wohnraum in Alters-, Pflege-, Studenten- oder Lehrlingsheimen

In diesen Fällen endet der Mieterstromvertrag automatisch mit dem Auszug.

Verpflichtungen und Unterstützung für Vermieter

Wer als Vermieter selbst Strom liefert, wird nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Energieversorger. Damit verbunden sind Pflichten wie:

  • Registrierung und Meldungen
  • Vertrags- und Rechnungsgestaltung
  • Stromkennzeichnung

Zur Sicherstellung der Versorgung empfiehlt sich der Einsatz von Stromspeichersystemen. Zudem bleibt eine Anbindung an das allgemeine Netz erforderlich.

Preisgestaltung und wirtschaftliche Vorteile

Mieterstrom muss mindestens zehn Prozent günstiger als der Grundversorgertarif sein, da Kosten wie Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer entfallen. Mieter zahlen lediglich:

Vereinfachungen durch das "Solarpaket 1"

Seit 2024 müssen Vermieter nicht mehr als Vollversorger auftreten. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht es, Mietern einen festen Solarstromanteil bereitzustellen, während sie ihren Reststrom frei am Markt beziehen. Dies reduziert die regulatorischen Hürden erheblich.

Hinweis: In diesem Modell entfällt jedoch der EEG-Mieterstromzuschlag.

Fördermöglichkeiten für Mieterstrom

Um Investitionen in Mieterstrom attraktiver zu machen, wird der Mieterstromzuschlag für 20 Jahre vom Netzbetreiber gezahlt. Voraussetzungen sind u. a.:

  • Installation auf/an einem Wohngebäude
  • Registrierung bei der Bundesnetzagentur
  • Inbetriebnahme nach dem 25. Juli 2017
  • Direkte Lieferung an Mieter, keine Netzeinspeisung

Zusätzlich profitieren Betreiber von Einspeisevergütungen und Marktprämien.

Fazit

Mieterstrom ist eine vielversprechende Lösung zur Nutzung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern. Durch staatliche Förderung und regulatorische Erleichterungen wird die Umsetzung zunehmend attraktiver. Vermieter können von finanziellen Vorteilen profitieren, während Mieter günstigen, nachhaltigen Strom beziehen.

Die fortschreitenden Gesetzesanpassungen tragen dazu bei, Mieterstrom als festen Bestandteil der Energiewende zu etablieren.