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KWKG-Umlage

Die KWKG-Umlage fördert Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Deutschland und beträgt 2025 0,277 ct/kWh. Entwicklung und Details der Umlage als Teil des Strompreises seit 2015.

Die KWKG-Umlage ist eine wichtige Komponente des deutschen Strompreises, die der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen dient. Diese Anlagen zeichnen sich durch ihre hohe Effizienz aus, da sie gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen.

Gemäß der §§ 10 und 11 EnFG wurde für das Jahr 2025 die KWKG-Umlage auf 0,277 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Dies stellt eine leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahr 2024 dar, wo die Umlage bei 0,275 ct/kWh lag.

Historische Entwicklung der KWKG-Umlage

JahrUmlage (ct/kWh)
20250,277
20240,275
20230,357
20220,378
20210,254
20200,226
20190,280
20180,345
20170,438
20160,445
20150,254

Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen die Umlage jährlich neu und veröffentlichen sie bis zum 25. Oktober für das Folgejahr. Die eingenommenen Gelder werden zweckgebunden für die Förderung, Modernisierung und den Ausbau von KWK-Anlagen verwendet.

Diese Förderung ist ein wichtiger Baustein der deutschen Energiewende, da KWK-Anlagen durch ihre gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme besonders effizient arbeiten und somit zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz beitragen.